Definition
Die Lichterführung ist die vorgeschriebene Anordnung von Lichtern an einem Fahrzeug, aus der andere bei Dunkelheit Art, Größe, Tätigkeit und Fahrtrichtung erkennen können. Sie ist damit die nächtliche Entsprechung der Sichtzeichen bei Tage.
Lichterführung einfach erklärt
Nachts siehst du kein Schiff, sondern Lichtpunkte. Aus Farbe, Anordnung und Anzahl liest du ab, worum es sich handelt. Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt führt Topplicht oder Topplichter, die Seitenlichter und das Hecklicht. Siehst du Topplicht und beide Seitenlichter zugleich, kommt es dir entgegen – dann ändern beide Kurs nach Steuerbord und passieren einander an Backbord, jeweils mit einem kurzen Ton.
Über den Fahrtlichtern liegt eine zweite Ebene: zusätzliche Rundumlichter, die eine Tätigkeit oder Einschränkung anzeigen. Rot-Weiß-Rot senkrecht übereinander steht für ein manövrierbehindertes Fahrzeug. Ändert sich die Anordnung, ändert sich die Lage – erscheint etwa zusätzlich ein Seitenlicht, hat ein Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser wieder Fahrt aufgenommen.
So begegnet dir die Lichterführung an Bord
Ein Beispiel aus der Ansteuerung: Du siehst in der Dämmerung einen großen Tanker mit der üblichen Lichterführung. Kurz darauf setzt er zusätzlich Rot-Weiß-Rot senkrecht übereinander. So liest du das:
- Fahrtlichter zuerst: Sie sagen dir Fahrzeugart und ungefähre Richtung.
- Zusatzlichter danach: Rot-Weiß-Rot kennzeichnet hier ein Wegerechtschiff beim Erreichen des Geltungsbereichs der SeeSchStrO, das als manövrierbehindertes Fahrzeug gilt.
- Folge ziehen: Diesem Fahrzeug musst du im Fall einer Kollisionsgefahr ausweichen.
- Peilung beobachten – Lichter allein sagen nichts über Annäherung.
- Früh und deutlich handeln.
Dich selbst betrifft ein Fall besonders: Fährst du unter Segel gleichzeitig mit Maschinenkraft, giltst du als Maschinenfahrzeug. Bei Nacht führst du die Lichterführung eines Maschinenfahrzeugs entsprechender Größe, bei Tage einen Kegel mit der Spitze nach unten, gut sichtbar im Vorschiff.
Das musst du für die SKS-Prüfung wissen
- Lichter sind zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang zu führen, bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.
- Unter Segel mit laufender Maschine: nachts Lichter eines Maschinenfahrzeugs, tags Kegel mit der Spitze nach unten im Vorschiff.
- Manövrierbehinderte Fahrzeuge führen Rot-Weiß-Rot senkrecht übereinander; mit Fahrt durchs Wasser zusätzlich die Lichter eines Maschinenfahrzeugs, vor Anker zusätzlich Ankerlicht.
- Topplicht und beide Seitenlichter recht voraus bedeuten ein entgegenkommendes Maschinenfahrzeug – beide weichen nach Steuerbord aus und geben einen kurzen Ton.
- Motorsportfahrzeuge, die andere Sportfahrzeuge schleppen, gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge im Sinne der KVR; eine besondere Lichterführung ist nicht vorgeschrieben.
Typische Fehler
- Lichter erst bei Dunkelheit setzen – bei verminderter Sicht gehören sie auch tagsüber an.
- Unter Motor die Segellichter weiterführen; damit gibst du dich als Segelfahrzeug aus, das du nicht mehr bist.
- Den Kegel bei Tage vergessen – die Kennzeichnung gilt rund um die Uhr, nicht nur nachts.
- Aus den Lichtern auf eine Kollisionsgefahr schließen. Die erkennst du an der stehenden Peilung, nicht an der Lichteranordnung.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
| Begriff | Unterschied |
|---|---|
| Sichtzeichen | Signalkörper wie Kegel, Ball oder Rhombus – dieselbe Aussage bei Tage. |
| Ankerlicht | Ein einzelnes Licht der Lichterführung, geführt vor Anker. |
| Leuchtfeuer | Ortsfeste Befeuerung an Land oder auf Tonnen, kein Fahrzeuglicht. |
| Schallsignale | Ergänzen die Lichter, vor allem bei verminderter Sicht. |
Kurz gemerkt
Erst Fahrtlichter lesen, dann Zusatzlichter. Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang – und bei schlechter Sicht auch am Tag. Wer unter Segel den Motor mitlaufen lässt, ist nachts ein Maschinenfahrzeug und tags ein Kegel.
Häufige Fragen
Was gilt für kleine Fahrzeuge unter 12 Metern?
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug unter 12 Metern Länge, das die zwei roten Rundumlichter senkrecht übereinander nicht führt, muss seinen Zustand durch jedes andere verfügbare Mittel anzeigen – etwa über UKW-Sprechfunk oder durch ein Schall- oder Lichtsignal lang, kurz, kurz.
Woran erkenne ich, dass ein Fahrzeug Fahrt aufnimmt?
An einer Änderung der Lichteranordnung. Erscheint bei einem manövrierunfähigen Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser zusätzlich ein Seitenlicht, hat es Fahrt aufgenommen. Deshalb lohnt es sich, ein Fahrzeug mehrfach anzuschauen.
Fragen aus dem SKS-Fragenkatalog
- Was müssen Sie hinsichtlich der Zeiten der Lichterführung beachten?
- Wie müssen Sie Ihr Fahrzeug unter Segel bei Tage und bei Nacht kennzeichnen, wenn Sie gleichzeitig mit Maschinenkraft fahren?
- Welche Lichter müssen manövrierbehinderte Fahrzeuge (außer Minenräumfahrzeuge) führen?
- Die Lichteranordnung eines Fahrzeugs ändert sich plötzlich. Was schließen Sie daraus?
- Sie sehen in der Dämmerung einen großen Tanker, auf dem die Lichter rot-weiß-rot senkrecht übereinander gesetzt werden. Welche rechtliche Bedeutung hat das für Sie?
- Auf einer Motoryacht A sieht man nachts etwa recht voraus Topplicht und beide Seitenlichter eines Fahrzeugs B. Was ist B? Wie ist die Situation zu klären?
- Eine Motoryacht, Länge 8 m, treibt nachts manövrierunfähig. Welche Maßnahmen hat sie zu ergreifen?
- Welche besondere Lichterführung/Kennzeichnung ist vorgeschrieben, wenn ein Motorsportfahrzeug ein anderes Sportfahrzeug schleppt?