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SKS Frage: Was müssen Sie hinsichtlich der Zeiten der Lichterführung beachten?

Die Musterantwort

Die Lichter müssen geführt werden zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

Die Lichter müssen geführt werden 1. zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, 2. bei verminderter Sicht zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.

Verständlich erklärt

Nach Regel 20 KVR sind die vorgeschriebenen Navigationslichter von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang zu führen. Bei verminderter Sicht gelten die Lichtvorschriften auch am Tag. Darüber hinaus dürfen die Lichter bei sonstigen Umständen geführt werden, wenn dies für notwendig erachtet wird. Während der Nacht dürfen keine zusätzlichen Lichter gezeigt werden, die mit den vorgeschriebenen Lichtern verwechselt werden können oder deren Erkennbarkeit beeinträchtigen.

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