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SKS Frage: Eine Motoryacht, Länge 8 m, treibt nachts manövrierunfähig in der Nordsee und sieht ein großes Fahrzeug direkt auf sich zukommen. Welche Maßnahmen hat die Motoryacht zu ergreifen?

Die Musterantwort

Ein Fahrzeug von weniger als 12 m Länge, das die zwei roten Rundumlichter senkrecht übereinander nicht führt, muss folgende Maßnahmen ergreifen: Durch jedes andere verfügbare Mittel anzeigen, dass es manövrierunfähig ist, z.B. über UKW-Sprechfunk oder durch ein Schallsignal oder Lichtsignal lang, kurz, kurz. Bei weiterer Annäherung das andere Fahrzeug mit einer starken Handlampe anleuchten und so auf sich aufmerksam machen. Führen eines weißen Rundumlichtes, das mit keinem anderen Licht verwechselt werden kann. Abfeuern eines Signals "weißer Stern" oder "Blitz-Knall". Sofort bei Eintritt der Manövrierunfähigkeit Verkehrszentrale informieren (wenn vorhanden).

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

1. Durch jedes verfügbare Mittel Manövrierunfähigkeit anzeigen - UKW Funk, Schall- / Lichtsignal lang-kurz-kurz.
2. Fahrzeug mit starker Handlampe anleuchten
3. Weißes Rundumlichtes setzen (nicht verwechselbar)
4. "Weißer Stern" Signal oder "Blitz-Knall" abfeuern
5. Bei Eintritt der Manövrierunfähigkeit sofort Verkehrszentrale informieren

Verständlich erklärt

Für Fahrzeuge unter 12 m besteht nach Regel 27 Buchstabe f KVR keine Pflicht, die für manövrierunfähige Fahrzeuge vorgesehenen zwei roten Rundumlichter übereinander zu führen. Sie müssen aber durch andere verfügbare Mittel deutlich machen, dass sie manövrierunfähig sind. Praktisch sind eine sofortige Sicherheitsmeldung über UKW und ein eindeutiges Lichtsignal, etwa durch Anleuchten mit einer kräftigen Handlampe, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Ein weißes Rundumlicht, das nicht mit einem vorgeschriebenen Fahr- oder Ankerlicht verwechselt werden kann, kann zusätzlich die Sichtbarkeit verbessern; es ersetzt jedoch kein vorgeschriebenes Notsignal. Regel 36 KVR erlaubt Signale zur Aufmerksamkeitsweckung nur, soweit sie nicht mit anderen Signalen verwechselt werden können. Das Signal „lang, kurz, kurz“ bedeutet hingegen im engen Fahrwasser die Absicht, an Steuerbord zu überholen, und ist kein Signal für Manövrierunfähigkeit. Auch „weißer Stern“ ist kein Notzeichen nach Regel 37 und Anlage IV KVR; dort sind unter anderem rote Fallschirmraketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen sowie Schallzeichen oder Flammen als Notzeichen genannt. Die Verkehrszentrale sollte unverzüglich informiert werden, soweit eine zuständig ist und Funkverbindung besteht; dies verbessert die Verkehrswarnung und die Organisation von Hilfe.

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