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SKS Frage: Welche Lichter müssen manövrierbehinderte Fahrzeuge (außer Minenräumfahrzeuge) führen ohne Fahrt durchs Wasser (FdW)? mit FdW? vor Anker?

Die Musterantwort

  • ohne FdW: rot-weiß-rot senkrecht übereinander,
  • mit FdW: rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Lichter eines Maschinenfahrzeugs (Topplicht(er), Seitenlichter, Hecklicht),
  • vor Anker: rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Ankerlicht(er).

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

1. Ohne FdW: rot-weiß-rot senkrecht übereinander.
2. Mit FdW: 1. plus Lichter eines Maschinenfahrzeugs (Topplichter, Seitenlichter, Hecklicht.)
3. Vor Anker: 1. plus Ankerlicht(er).


Verständlich erklärt

Die senkrechte Folge rot–weiß–rot sind drei Rundumlichter und kennzeichnen nach Regel 27 KVR ein manövrierbehindertes Fahrzeug. Sie müssen dort gezeigt werden, wo sie am besten gesehen werden können. Macht das Fahrzeug Fahrt durchs Wasser, kommen zusätzlich die für ein Maschinenfahrzeug vorgeschriebenen Lichter hinzu. Liegt es vor Anker, treten zu rot–weiß–rot die Ankerlichter nach Regel 30. Die Kennzeichnung rot–weiß–rot bleibt also in allen drei Fällen bestehen; je nach Betriebszustand wird sie durch Fahrt- oder Ankerlichter ergänzt. Für Minenräumfahrzeuge gelten besondere Vorschriften.

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