Definition
Der Schiffsführer ist die Person, die ein Fahrzeug führt und dafür die Verantwortung trägt. Zu seinen Pflichten gehören die Befolgung der Verkehrsvorschriften, die vorschriftsmäßige Ausrüstung des Fahrzeugs und die Vorbereitung von Schiff und Besatzung auf die Reise.
Schiffsführer einfach erklärt
An Bord gibt es keine geteilte Verantwortung. Auch wenn die Crew steuert, navigiert und trimmt – verantwortlich bleibt eine Person. Umgangssprachlich heißt sie Skipper, im Rechtstext Schiffsführer. Die verkehrsrechtliche Verantwortung umfasst zweierlei: die Befolgung der Vorschriften im Verkehr, unter anderem KVR und SeeSchStrO, sowie die Ausrüstung und Einrichtung des Fahrzeugs zum Führen und Zeigen von Lichtern und Signalkörpern und zum Geben von Schallsignalen.
Dazu kommt eine Generalklausel, die den Rest abdeckt. Die KVR befreien nicht von den Folgen, die durch unzureichende Einhaltung der Regeln oder unzureichende Vorsichtsmaßnahmen entstehen. Allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles können also Maßnahmen erfordern, die über die Mindestanforderungen der KVR hinausgehen. Wer sich hinter dem Regelwerk versteckt, hat es nicht verstanden.
So begegnet dir die Rolle an Bord
Du übernimmst als Skipper eine Charteryacht. Das gehört vor dem Ablegen zu deiner Aufgabe:
- Seeklarmachen: Seetüchtigkeit, Zahl und Zustand der Segel, Treibstoff- und Trinkwasservorrat, Rettungsmittel, Seenotsignale, Funktionsfähigkeit von Motor, Lenzeinrichtung und Navigationsgeräten prüfen.
- Navigationsunterlagen kontrollieren: Seekarten und Seebücher auf Vollständigkeit und Berichtigung auf den neuesten Stand.
- Sicherheitseinweisung der gesamten Besatzung: Rettungswesten und Sicherheitsgurte, Rettungsinsel, Signalmittel, Lenzpumpen, Seeventile und Bord-WC, Kocheinrichtung, Feuerlöscher, Motor- und Elektroanlage, UKW-Seefunkstelle.
- Technische Einweisung ergänzen, wo sie fehlt: Ankergeschirr, Feuerlöscheinrichtung, MOB-Taste des Navigationsgeräts, Notrudereinrichtung.
- Erst danach ablegen – und im Kopf behalten, dass diese Prüfungen deine Aufgabe bleiben, auch wenn der Vercharterer sie schon gemacht haben sollte.
Unterwegs betrifft dich die Verantwortung auch persönlich. Ein Fahrzeug darf nicht führen, wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist. Das gilt gleichermaßen für andere Tätigkeiten des Brücken- oder Decksdienstes. Sowohl nach der Verordnung zu den KVR als auch nach der SeeSchStrO dürfen dabei 0,25 Milligramm pro Liter Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille im Blut nicht erreicht werden.
Das musst du für die SKS-Prüfung wissen
- Verkehrsrechtliche Verantwortung: Befolgung der Vorschriften sowie Ausrüstung für Lichter, Signalkörper und Schallsignale.
- Die KVR befreien nicht von den Folgen unzureichender Vorsichtsmaßnahmen; seemännische Praxis kann mehr verlangen als die Regeln.
- Vor Reiseantritt sind Seekarten und Seebücher auf Vollständigkeit und Berichtigung zu prüfen.
- Grenzwert nach Verordnung zu den KVR und nach SeeSchStrO: 0,25 mg/l Atemalkohol beziehungsweise 0,5 Promille im Blut.
- Bei einem Seeunfall ist der Schiffsführer für die Meldung verantwortlich, bei Verhinderung ein anderes Besatzungsmitglied oder der Betreiber.
Typische Fehler
- Die Sicherheitseinweisung überspringen, weil die Crew erfahren wirkt – im Notfall zählt, wer wo was findet.
- Sich auf die Übergabe des Vercharterers verlassen, statt selbst zu prüfen.
- Verantwortung mit Rudergang verwechseln: Wer steuert, führt nicht automatisch das Schiff.
- Annehmen, regelkonformes Verhalten genüge immer – besondere Umstände können mehr verlangen.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
| Begriff | Unterschied |
|---|---|
| Skipper | Umgangssprachliche Bezeichnung für dieselbe Rolle; Schiffsführer ist der Rechtsbegriff. |
| Rudergänger | Steuert das Schiff, trägt aber nicht die Verantwortung für die Schiffsführung. |
| Crew | Die übrige Besatzung; einzelne Pflichten treffen sie ebenfalls, etwa im Brücken- und Decksdienst. |
| Eigner | Eigentümer des Schiffes – muss es nicht selbst führen. |
Kurz gemerkt
Verantwortung lässt sich nicht delegieren, Arbeit schon. Vorschriften befolgen, Schiff ausrüsten, Unterlagen berichtigen, Crew einweisen – und wissen, dass die Regeln eine Untergrenze sind, keine Obergrenze.
Häufige Fragen
Ab wann steht fest, wer ausweichpflichtig ist?
Im freien Seeraum ist der Augenblick des ersten Insichtkommens entscheidend. Eine spätere Änderung der Lage der Fahrzeuge zueinander verändert die Verantwortlichkeit nicht. Wer also einmal ausweichpflichtig war, bleibt es – auch wenn sich die Geometrie unterwegs verschiebt.
Wer meldet einen Seeunfall?
Verantwortlich ist der Schiffsführer. Ist er verhindert, übernimmt ein anderes Besatzungsmitglied, gegebenenfalls auch der Betreiber des Schiffes, falls keine dieser Personen dazu in der Lage ist. Geregelt ist das in der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt.
Fragen aus dem SKS-Fragenkatalog
- Welche verkehrsrechtliche Verantwortung hat der Schiffsführer?
- Welche Grundregeln für das Verhalten im Verkehr enthalten die KVR, die ein Schiffsführer zu berücksichtigen hat, auch wenn keine konkrete Regel anwendbar ist?
- Worauf müssen Sie als Schiffsführer vor Reiseantritt hinsichtlich der Seekarten und Seebücher achten?
- In welche technischen Einrichtungen/Ausrüstungen muss der Schiffsführer die Besatzung vor Reiseantritt unbedingt einweisen?
- Was gehört zur Sicherheitseinweisung der gesamten Besatzung vor Reisebeginn?
- Was ist vor Reisebeginn beim Seeklarmachen zu überprüfen und zu beachten?
- Welche Atem- oder Blutalkoholkonzentration darf laut Verordnung zu den KVR nicht erreicht werden?
- In welcher Vorschrift ist geregelt, welche Angaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung gemeldet werden müssen? Wer ist verantwortlich für die Meldung?