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SKS Frage:  In welche technischen Einrichtungen/Ausrüstungen muss der Schiffsführer die Besatzung vor Reiseantritt unbedingt einweisen? Nennen Sie mindestens 6 Beispiele.

Die Musterantwort

Ankergeschirr, Lenzeinrichtung, Feuerlöscheinrichtungen, Motoranlage, Seeventile, UKW-Seesprechfunkgerät, MOB-Taste vom satellitengestützten Navigationsgerät (z.B. GPS) Seenotsignalmittel, Notrudereinrichtung.

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

  1. Ankergeschirr,
  2. Lenzeinrichtung,
  3. Feuerlöscheinrichtungen,
  4. Motoranlage,
  5. Notrudereinrichtung
  6. Seenotsignalmittel,
  7. MOB-Taste im GPS Gerät,
  8. UKW-Seefunkanlage,
  9. Seeventile,

Verständlich erklärt

Vor dem Ablegen muss der Schiffsführer die Besatzung mit allen sicherheitsrelevanten Einrichtungen vertraut machen, die sie im Normalbetrieb und besonders im Notfall bedienen können muss. Die Einweisung soll praktisch und bootsbezogen erfolgen: Wo befindet sich die Einrichtung, wie wird sie bedient und welche Gefahren oder Besonderheiten sind zu beachten?

Zum Ankergeschirr gehören Anker, Kette oder Leine, Kettenstopper, Winsch und gegebenenfalls Ankerball. Die Crew muss wissen, wie der Anker sicher gefiert, bedient und im Notfall schnell klargegeben wird.

Die Lenzeinrichtung umfasst elektrische und gegebenenfalls Handlenzpumpen, Bilgen, Schalter, Sicherungen und Notlenzmittel. Wichtig ist, dass die Besatzung bei Wassereinbruch Pumpen einschalten, die Ursache möglichst eingrenzen und eine verstopfte Bilge kontrollieren kann.

Bei Feuerlöscheinrichtungen sind Standort, Art und Bedienung von Feuerlöschern und gegebenenfalls Löschdecke oder fest eingebauter Löschanlage zu erklären. Ebenso muss klar sein, dass bei Motorraumbrand der Motor abzustellen und die Löschanlage entsprechend ihrer Anleitung auszulösen ist.

Die Motoranlage betrifft mindestens Starten und Abstellen, Gang einlegen, Kühlwasseraustritt, Kontrolle wichtiger Anzeigen sowie das Schließen der Kraftstoffzufuhr im Notfall. Die Crew muss außerdem wissen, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich von Welle und Propeller aufhalten dürfen.

Seeventile müssen eindeutig gezeigt und ihre Stellung erläutert werden. Die Besatzung muss insbesondere wissen, welche Ventile bei Wassereinbruch oder beim Verlassen des Schiffes geschlossen werden können. Unzulässiges Schließen kann jedoch beispielsweise die Motorkühlung beeinträchtigen.

Am UKW-Seesprechfunkgerät sind Einschalten, Kanalwahl, Senden sowie die Alarmierungs- und Notverkehrsfunktionen zu erläutern. Ein Seenotfall darf grundsätzlich auch ohne Funkbetriebszeugnis gemeldet werden, wenn keine berechtigte Person verfügbar ist.

Die MOB-Taste des satellitengestützten Navigationsgeräts markiert die Position eines Mensch-über-Bord-Falls. Jedes Besatzungsmitglied sollte sie sofort betätigen können, damit eine Rückkehrposition verfügbar ist.

Seenotsignalmittel sind nach Art, Aufbewahrung, sicherer Handhabung und Einsatzbereich einzuweisen. Sie dürfen nur im Notfall verwendet werden; dabei sind insbesondere Brandgefahr, Windrichtung und ausreichender Abstand zu Personen zu beachten.

Die Notrudereinrichtung ist für einen Ausfall der normalen Steuerung bestimmt. Zu erklären sind Aufbewahrungsort, Montage und Bedienung von Notpinne oder Notsteuerung sowie die Kommunikation zwischen Steuerstand und der Person am Notruder.

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