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SKS Frage:  Was ist vor Reisebeginn beim Seeklarmachen zu überprüfen und zu beachten? Nennen Sie mindestens 6 Beispiele.

Die Musterantwort

Seetüchtigkeit der Yacht, Zahl und Zustand der Segel, Treibstoffvorrat, Navigationsunterlagen, Sicherheitseinweisung der Besatzung, Rettungsmittel, Seenotsignale, Trinkwasser- und Proviantvorräte, Funktionsfähigkeit des Motors, Funktionsfähigkeit der elektronischen Navigationsgeräte, Lenzeinrichtungen, Feuerlöscher, Boots- und Personalpapiere, Betriebsfähigkeit der UKW-Seefunkstelle.

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

  1. Seetüchtigkeit der Yacht,
  2. Zahl und Zustand der Segel,
  3. Treibstoffvorrat,
  4. Navigationsunterlagen,
  5. Sicherheitseinweisung der Besatzung,
  6. Rettungsmittel,
  7. Seenotsignale,
  8. Trinkwasser- und Proviantvorräte,
  9. Funktionsfähigkeit Motor,
  10. Funktionsfähigkeit elektronische Navigationsgeräte,
  11. Lenzeinrichtungen,
  12. Feuerlöscher,
  13. Boots- und Personalpapiere,
  14. Betriebsfähigkeit der UKW-Seefunkanlage.

Verständlich erklärt

Seeklarmachen bedeutet, die Yacht vor dem Auslaufen technisch, sicherheitsbezogen und organisatorisch so vorzubereiten, dass sie für die geplante Reise seetüchtig ist. Die Kontrolle richtet sich nach Revier, Wetter, Reisedauer und Besatzungsstärke. Besonders wichtig sind: Rumpf, Deck, Rigg, Beschläge, Luken und Seeventile auf sicheren Zustand und Dichtheit prüfen; Segel auf Anzahl, Zustand und geeignete Auswahl kontrollieren; ausreichenden Treibstoff einschließlich Reserve sowie Motoröl, Kühlung und Motorfunktion prüfen; Trinkwasser und Proviant entsprechend Reise und Reserve bevorraten.

Navigationsunterlagen müssen aktuell und für das Revier vollständig sein. Dazu gehören Seekarten sowie erforderliche nautische Veröffentlichungen und Informationen. Elektronische Navigationsgeräte, GPS und Stromversorgung sind auf Betriebsbereitschaft zu prüfen; sie ersetzen die erforderliche navigatorische Vorbereitung nicht. Auch die UKW-Seefunkstelle muss betriebsbereit sein, einschließlich passender Bedienkenntnisse und der vorgeschriebenen Unterlagen.

Zur Sicherheitsausrüstung gehören ausreichende, passende und erreichbare Rettungsmittel, etwa Rettungswesten und Lifebelts, sowie gültige Seenotsignale. Feuerlöscher müssen vorhanden, zugänglich und prüffristgerecht sein. Lenzeinrichtungen, insbesondere Bilgepumpen, sind auf Funktion zu kontrollieren. Vor dem Ablegen erhält die Besatzung eine Sicherheitseinweisung: Lage und Bedienung von Rettungsmitteln, Feuerlöschern, Seeventilen, Bilgepumpen, Funkgerät sowie Verhaltensregeln an Deck und im Notfall. Schließlich müssen Boots- und Personalpapiere vollständig mitgeführt werden. Entscheidend ist nicht nur das Vorhandensein der Ausrüstung, sondern ihre tatsächliche Funktionsfähigkeit, Zugänglichkeit und die Einweisung der Crew.

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