Der Sportküstenschifferschein (oder kurz SKS Schein) ist ein amtlicher Führerschein für das Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segeln in den Küstengewässern. Diese erstrecken sich über alle Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste.
Der SKS Schein ist insbesondere für Segler und Motorbootfahrer relevant, die auf Küstentörns unterwegs sind. Er stellt eine erweiterte Qualifikation gegenüber dem Sportbootführerschein See (SBF See) dar und bietet eine fundierte theoretische sowie praktische Ausbildung für das sichere Navigieren auf See.
Während der SBF See lediglich als amtlicher Führerschein für das Führen von Sportbooten mit einer Motorleistung über 15 PS in Seeschifffahrtsstraßen vorgeschrieben ist, weist der SKS Schein zusätzlich erweiterte navigations-, wetter- und seemannschaftliche Kenntnisse nach. Er ist damit besonders empfehlenswert für ambitionierte Segler und Motorbootfahrer, die längere Törns auf hoher See planen oder sich intensiv mit der Navigation und Schiffsführung beschäftigen wollen.
Für gewerbliche Skipper ist der SKS Schein Pflicht, wenn sie eine gewerblich genutzte Yacht in den Küstengewässern führen möchten. Das betrifft beispielsweise Charterunternehmen, Segelschulen oder kommerzielle Törns mit zahlenden Gästen. Auch für Freizeitsegler kann der SKS Schein von Vorteil sein, da viele Charterunternehmen diesen als Qualifikationsnachweis verlangen, insbesondere bei der Anmietung größerer oder hochseetauglicher Yachten.

Welche Voraussetzungen muss ich für den SKS Schein erfüllen?
- Mindestalter: 16 Jahre
- Besitz des SBF-See (Sportbootführerschein See)
- Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern. Dieser Nachweis sollten im Rahmen von Ausbildungstörns erbracht werden. Daumenregel: Pro Segelwoche eines Ausbildungstörns kommen meist bis zu 150 Seemeilen zusammen. Dieses Vorgehen ist sehr zu empfehlen, da eine „Kaffeefahrt“ selten die notwendige Erfahrung vermitteln kann.
Umschreibung und Ersatz
Informationen zu Umschreibungen und Ersatzausfertigungen finden Sie hier.
Prüfung zum SKS Schein
Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen, und einer praktischen Prüfung.
Theoretische Prüfung
In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:
- Navigation
- Seemannschaft
- Schifffahrtsrecht
- Wetterkunde
Die theoretische Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe). Den zugrundeliegenden Fragenkatalog finden Sie unter www.elwis.de. Natürlich ist dieser gesamte Fragenkatalog und die Kartenaufgaben komplett in SKS Buddy integriert.
Zur theoretischen Prüfung benötigen Sie:
- Übungskarte: deutsche Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII – Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
- Karte 1/INT1
- Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein (Ausgabe 2013)
- Navigationsbesteck: Kursdreiecke oder Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistift etc.
- Nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechner
Die Übungskarte darf sauber radiert sein und ebenso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte „Seiten-Reiter“ im Begleitheft sind unzulässig.
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden folgende Fähigkeiten gefordert:
Mit Antriebsmaschine und unter Segel:
Pflichtaufgaben
- Rettungsmanöver unter Segel
- Rettungsmanöver mit Maschinenunterstützung
Beide Manöver müssen gefahren und mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden.
Manöver mit Antriebsmaschine
- Anlegen mit Antriebsmaschine
- Ablegen mit Antriebsmaschine
Manöver unter Segel
- Wenden oder Halsen/Q-Wende
- Beidrehen/Beiliegen
Alle Manöver müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.
Sonstige Aufgaben
- Seemannschaft/Fertigkeiten: Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen (Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip)
- Wetterkunde: Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
- Navigation: Bestimmung des Schiffsortes, Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen, Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass oder Handpeilkompass
- Motor, elektrische Anlage und Gasanlage: Kontrolle und Bedienung
Von den sonstigen Aufgaben (Seemannschaft/Fertigkeiten, Wetterkunde, Navigation, Motor, elektrische Anlage und Gasanlage) müssen drei von vier Aufgaben mit „ausreichend“ bewertet werden.
Seemannschaft/Manöver
- Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers
- Unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Aufschießer fahren
Von den Seemannschafts-/Manöveraufgaben dürfen höchstens zwei gestellt werden, und eine Aufgabe muss mit „ausreichend“ bewertet werden.
Mit Antriebsmaschine
Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver mit Maschinenunterstützung und unter Segel nicht geprüft.
Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung zum SKS Schein
- Die Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
- Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach vier Wochen möglich.
- Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin wird eine Nichterscheinensgebühr in Höhe der beantragten Leistung, max. 25,00 € fällig. Die Gebühren werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.
Gebühren der SKS Prüfung
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für Theorie- und/oder Praxisprüfung und der Gebühr für die Erteilung des Führerscheins zusammen. Darin enthalten sind Nebenkosten, die die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten. Nicht enthalten sind Reisekosten, die bei Auslandsprüfungen anfallen. Diese werden gesondert als Auslage erhoben. Gebühren und Auslagen werden durch den Prüfungsausschuss erhoben. (Angaben ohne Gewährt, Stand 2024)
- Zulassung: 22,26 Euro
- Prüfung Theorie: 81,86 Euro
- Prüfung Praxis: 113,42 Euro
- Erteilung Führerschein: 27,04 Euro
- Summe Gesamtprüfung (inkl. MwSt.): 244,58 Euro
- Wiederholung einer Teilprüfung Theorie (inkl. MwSt.): 53,45 Euro
Link zu den Prüfungsausschüssen & Terminen
Anmeldung zur SKS Prüfung und Antragsunterlagen
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen. Hier finden Sie die DSV-Prüfungsausschüsse in Ihrer Nähe. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:
- Antrag auf Zulassung
- Kopie des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (zusätzlich muss das Original am Prüfungstag vorgelegt werden)
- Für die praktische Prüfung: Seemeilennachweis entsprechend Zulassungsvoraussetzungen
- Ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)