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SKS Frage: Was bestimmen die KVR über das Ausguckhalten?

Häufigkeit: 1
Fragebogen 3

Die Musterantwort

Es muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel gehöriger Ausguck gehalten werden, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt.

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

Es muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel gehöriger Ausguck gehalten werden, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt.

Verständlich erklärt

Die Pflicht zum gehörigen Ausguck steht in Regel 5 der Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Sie gilt für jedes Fahrzeug jederzeit, also auch bei guter Sicht, nachts, im Hafenbereich oder bei Nutzung technischer Hilfsmittel. Der Ausguck muss der jeweiligen Situation angepasst sein und dient dazu, andere Fahrzeuge, Lichter, Schallsignale, Hindernisse sowie Anzeichen einer Kollisionsgefahr rechtzeitig zu erkennen. Radar, AIS oder andere Geräte können das Beobachten unterstützen, ersetzen aber grundsätzlich nicht die sorgfältige Beobachtung mit Augen und Ohren. Bei eingeschränkter Sicht, dichtem Verkehr oder hoher Geschwindigkeit sind die Anforderungen entsprechend erhöht.

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