Nach dem Erwerb des SBF See darf man das eigene Boot auf allen Meer steuern und obwohl jenseits der 12-Meilen-Zone keine zwingende Lizenz für nicht-kommerzielle Seefahrten erforderlich ist, entscheiden sich viele Skipper für eine Ausbildung in den fortgeschrittenen Qualifikationen SKS, SSS und SHS. Diese Ausbildungen sind essenziell, um das Können für das Führen einer Yacht auf hoher See zu erwerben oder um kommerzielle Seereisen anzubieten.
SKS – Sportküstenschifferschein (12-Meilen Zone)
Sportküstenschifferschein (SKS) für Segel und Motor. Der SKS belegt, dass ein Skipper qualifiziert ist, ein Boot sicher innerhalb der 12-Meilen Zone zu führen. Einige Charterunternehmen verlangen diesen Schein von Bootsführern, die ein Boot mieten möchten. Außerdem ermöglicht der SKS den gewerblichen Betrieb. Auch wenn der Skipper nur gegen Kost und Logis mitsegelt und nicht an der Bordkasse beteiligt wird, gilt dies bereits als gewerblich.
Zum Erwerb des SKS sind eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich. Bewerber müssen mindestens 16 Jahre alt sein, den SBF-See besitzen und nachweisen, dass sie mindestens 300 Seemeilen auf Küstenyachten als Crewmitglied zurückgelegt haben.
SSS – Sportseeschiffersein (30-Meilen Zone)
Sportseeschifferschein (SSS) für Segel und Motor Der SSS zertifiziert die Fähigkeit, ein Boot sicher in dem Geltungsbereich „küstennahe Seegewässer“, der 30-Meilen Zone weltweit und in allen europäischen Gewässern außerhalb dieser Zone zu führen. Er ist für die kommerzielle Führung von Sportbooten in diesen Gewässern vorgeschrieben.
Auch hier sind eine theoretische und eine praktische Prüfung notwendig. Bewerber müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Ohne den SKS, aber mit dem SBF-See, müssen Bewerber strengere Anforderungen erfüllen: mindestens 500 Seemeilen als Wachführer oder Stellvertreter für die theoretische Prüfung und 1.000 Seemeilen für die praktische Prüfung.
Mit dem SKS ist kein Meilennachweis für die theoretische Prüfung nötig, für die praktische Prüfung müssen jedoch 700 Seemeilen als Crewmitglied nachgewiesen werden.
SHS – Sporthochseeschein (alle Meere)
Sporthochseeschein (SHS) für Segel und Motor Bestätigt die Kompetenz zum sicheren Führen eines Bootes auf hoher See weltweit.
Für den SHS sind ebenfalls eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich. Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein und nach dem Erwerb des SSS 1.000 Seemeilen als Skipper, Co-Skipper oder Wachführer nachweisen. Die Prüfung ist nach 500 Seemeilen möglich, der Schein wird jedoch erst nach 1.000 Seemeilen ausgestellt. Der SSS ist für das gewerbliche Führen von Sportbooten auf hoher See erforderlich.