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SKS Frage:  Welche Müllanteile dürfen in Sondergebieten nicht auf See entsorgt werden?

Häufigkeit: 1
Fragebogen 6

Die Musterantwort

  • Synthetische Seile, Netze, Segel.
  • Kunststofftüten u. ä., Papiererzeugnisse, Lumpen, Glas, Metall, Steingut, Schalungs- oder Verpackungsmaterial.

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

Synthetische Seile, Netze, Segel, Kunststofftüten u. Ä., Papiererzeugnisse, Lumpen, Glas, Metall, Steingut, Schalungs- oder Verpackungsmaterial.


Verständlich erklärt

In Sondergebieten nach MARPOL Anlage V gelten besonders strenge Einleitungsverbote. Dort dürfen die genannten festen Abfälle nicht ins Meer gelangen: Kunststoffgegenstände wie synthetische Seile, Netze, Segel und Tüten sind ausnahmslos verboten. Ebenso dürfen Papier, Lumpen, Glas, Metall, Steingut sowie Schalungs- und Verpackungsmaterial nicht entsorgt werden. Der Grund ist die besonders empfindliche Meeresumwelt dieser Gebiete; Abfälle können dort lange verbleiben, Tiere gefährden und Küsten verschmutzen. Abfälle müssen deshalb an Bord gesammelt und in einer geeigneten Hafenauffanganlage abgegeben werden.

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