MARPOL (International Convention for the Prevention of Pollution from Ships) ist eine internationale Übereinkunft, die den Schutz der Meeresumwelt durch die Vermeidung und Reduzierung der Verschmutzung durch Schiffe regelt. Die Konvention wurde 1973 von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) erarbeitet und 1978 durch das MARPOL-Übereinkommen ergänzt. Sie bildet einen umfassenden Rechtsrahmen, der Umweltschutzstandards für die Schifffahrt festlegt.
MARPOL besteht aus sechs Anlagen, die spezifische Arten der Verschmutzung regulieren:
1. Anlage I: Ölverschmutzung – Regeln zur Vermeidung der Einleitung von Ölen und ölhaltigen Rückständen ins Meer.
2. Anlage II: Chemikalien – Vorschriften für den Transport gefährlicher Flüssigkeiten in Tankschiffen.
3. Anlage III: Schädliche Stoffe in verpackter Form – Regelungen für die Handhabung gefährlicher Güter und Verpackungen.
4. Anlage IV: Abwässer – Vorschriften zur Vermeidung der Einleitung von Abwässern in Küstengebieten.
5. Anlage V: Müllentsorgung – Vorschriften zur Müllentsorgung von Bord.
6. Anlage VI: Luftverschmutzung – Regeln zur Emissionsbegrenzung für Schadstoffe wie Schwefel- und Stickoxide.
Die Einhaltung der MARPOL-Regeln wird von den Unterzeichnerstaaten kontrolliert, die dafür sorgen, dass Schiffe die Vorschriften umsetzen, z. B. durch regelmäßige Inspektionen und Dokumentationen. Verstöße können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und werden international verfolgt.
Die MARPOL-Konvention hat das Ziel, die Umweltschäden, die durch die weltweite Schifffahrt verursacht werden, zu minimieren und so den Schutz der Ozeane und Küstengebiete zu fördern.