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SKS Frage:  Was ist nach dem MARPOL-Übereinkommen für die Sportschifffahrt in Sondergebieten grundsätzlich verboten?

Häufigkeit: 1
Fragebogen 5

Die Musterantwort

Das Einleiten von Öl, Schiffsabwässern, Schiffsmüll und anderen Schadstoffen.

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

Das Einleiten von Öl, Schiffsabwässern, Schiffsmüll und anderen Schadstoffen.


Verständlich erklärt

In nach MARPOL ausgewiesenen Sondergebieten gelten wegen ihrer besonderen ökologischen Empfindlichkeit oder der hohen Verkehrsdichte verschärfte Einleitungs- und Entsorgungsvorschriften. Sportschiffe dürfen dort grundsätzlich keine Ölreste oder ölhaltigen Gemische, Schiffsabwässer, Müll oder sonstigen Schadstoffe ins Meer einleiten. Abfälle und Rückstände sind an Bord aufzubewahren und – soweit erforderlich – in geeigneten Hafenauffangeinrichtungen abzugeben. Einzelne MARPOL-Anlagen enthalten je nach Stoffgruppe und Gebiet eng begrenzte Ausnahmen; maßgeblich sind daher stets die konkreten Vorschriften des jeweiligen Sondergebiets.

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