Ausweichregeln sind verbindliche Kollisionsverhütungsregeln für Begegnungen von Fahrzeugen auf See. Sie steuern Kurs und Manöver an Bord zur sicheren Passage. Dies sind Grundlangen für den SKS-Schein.
Rechtsgrundlage und Geltungsbereich
KVR als Kern der Ausweichregeln
Im Seebereich beruhen Ausweichregeln vor allem auf den Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR/COLREG). Sie gelten für alle Fahrzeuge, unabhängig von Größe, Antriebsart oder Fahrtgebiet, und werden in der SKS-Ausbildung als sicherheitsrelevantes Grundlagenwissen geprüft.
Nationale Ergänzungen
In deutschen Küstengewässern kommen je nach Gebiet zusätzliche Vorschriften hinzu, etwa die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) sowie besondere Regelungen in Fahrwassern, Verkehrstrennungsgebieten und Hafenbereichen. In der Praxis bedeutet das: KVR-Prinzipien bleiben maßgeblich, lokale Regeln können sie aber konkretisieren oder verschärfen.
Grundprinzipien: Wer weicht aus und wie?
Ausweichpflichtiger und Kurshalter
Viele Situationen werden über Rollen gelöst: Ein Fahrzeug ist ausweichpflichtig (give-way), das andere kurshaltend (stand-on). Der Kurshalter hält Kurs und Geschwindigkeit, soll aber aufmerksam bleiben und darf bei Gefahr rechtzeitig selbst handeln, wenn der Ausweichpflichtige nicht wirksam ausweicht.
Frühes, deutliches und wirksames Manöver
Ausweichmanöver müssen rechtzeitig, klar erkennbar und ausreichend groß ausfallen, damit keine Unsicherheit entsteht. Kleine Kurskorrekturen, die auf dem anderen Fahrzeug kaum wahrnehmbar sind, gelten als typischer Fehler und können die Lage verschärfen.
Allgemeine Sicherheitsregeln der KVR
Zu den wichtigsten Grundlagen zählen Ausguck (Regel 5), sichere Geschwindigkeit (Regel 6), Beurteilung der Kollisionsgefahr (Regel 7) und das Manöver zur Kollisionsverhütung (Regel 8). Diese Regeln gelten immer, auch wenn eine konkrete Ausweichregel scheinbar „Vorfahrt“ gewährt.
Segelboot, Motorboot und Sonderfälle
Segeln versus Maschinenfahrt
Ein Segelfahrzeug unter Segel hat gegenüber einem Maschinenfahrzeug grundsätzlich Vorrang, sofern keine Sonderlage besteht. Entscheidend ist der tatsächliche Antrieb: Läuft der Motor zur Fortbewegung, gilt das Boot als Maschinenfahrzeug, auch wenn die Segel gesetzt sind.
Eingeschränkte Fahrzeuge und besondere Vorrangregeln
Fahrzeuge mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit, manövrierunfähige Fahrzeuge, fischende Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Tiefgangsbeschränkung können in bestimmten Konstellationen Vorrang haben. In engen Fahrwassern und Verkehrstrennungsgebieten treten zudem spezielle Verhaltensregeln hinzu, die häufig strenger sind als die „Standard“-Begegnung auf freiem Wasser.
Typische Begegnungssituationen (SKS-relevant)
Überholen
Beim Überholen ist das überholende Fahrzeug ausweichpflichtig, unabhängig von Antriebsart. Überholen bleibt Überholen, bis das überholte Fahrzeug sicher frei ist und keine Kollisionsgefahr mehr besteht.
Gegenkurs (Head-on)
Begegnen sich zwei Maschinenfahrzeuge auf Gegenkurs, müssen beide nach Steuerbord ausweichen, sodass die Begegnung „Backbord an Backbord“ erfolgt. Auf Segelfahrzeuge übertragen sich die Grundgedanken, sofern nicht andere Regeln (z. B. Fahrwasser) maßgeblich sind.
Kreuzende Kurse (Crossing)
Bei kreuzenden Kursen gilt für Maschinenfahrzeuge: Das Fahrzeug, das den anderen an Steuerbord hat, ist ausweichpflichtig. Ziel ist, das kurshaltende Fahrzeug nicht zu zwingen, selbst auszuweichen, und eine klare Passiersituation herzustellen.
Segelfahrzeug gegen Segelfahrzeug
Unter Segeln wird unter anderem nach Backbord- und Steuerbordbug unterschieden: Steuerbordbug ist in vielen Fällen kurshaltend, Backbordbug ausweichpflichtig. Bei gleichem Bug spielt die Luv-/Lee-Regel eine Rolle: Das luvwärtige Fahrzeug weicht in der Regel dem leewärtigen.
Praktische Umsetzung an Bord
Beobachten, bewerten, entscheiden
Ausweichregeln funktionieren nur mit sauberer Situationsanalyse: Peilung, CPA/TCPA (nächster Annäherungspunkt und Zeit bis dahin), Verkehrsdichte, Seeraum und Manöverfähigkeit. In der Ausbildung wird häufig trainiert, Kollisionsgefahr über gleichbleibende Peilung bei abnehmender Entfernung zu erkennen.
Kommunikation und Signale
Manöverabsichten können durch Schallsignale unterstützt werden, insbesondere in engen Fahrwassern oder bei Unsicherheit: ein kurzer Ton für Kursänderung nach Steuerbord, zwei kurze Töne nach Backbord, drei kurze Töne für „Maschine läuft achteraus“. Funk kann helfen, ersetzt aber nicht die Pflicht zur regelkonformen Kollisionsverhütung.
Häufige Fehler in Praxis und Prüfung
„Vorfahrtdenken“ statt Kollisionsverhütung
Ein häufiger Irrtum ist, sich auf vermeintlichen Vorrang zu verlassen. Auch als Kurshalter bleibt die Pflicht, Kollisionen zu vermeiden, und bei ausbleibender Reaktion des anderen Fahrzeugs muss rechtzeitig gehandelt werden.
Zu späte oder zu kleine Manöver
Ausweichen auf den letzten Moment oder nur wenige Grad Kursänderung führt zu Missverständnissen und erhöht das Risiko. KVR-konform sind frühzeitige, deutlich sichtbare Maßnahmen, die eine sichere Passage eindeutig herstellen.
Falsche Einordnung der Fahrzeugart
Besonders relevant auf Törns: Ein Segelboot mit laufendem Motor als Antrieb ist Maschinenfahrzeug und verliert den Segelvorrang. Ebenso werden Fahrwasserregeln, Verkehrstrennung und eingeschränkte Fahrzeuge in der Praxis oft unterschätzt.