SKS Schein Glossar
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Ausweichpflichtig

Ausweichpflichtig ist, wer nach KVR dem anderen Fahrzeug ausweichen muss. Im Segeln bestimmt das die Kursänderung zur sicheren Vorbeifahrt.

Rechtsgrundlage: KVR und nationale Regeln

Kollisionsverhütungsregeln (KVR) als Maßstab

Die Ausweichpflicht ergibt sich in erster Linie aus den Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Sie regeln, welches Fahrzeug in einer Begegnung ausweichen muss und welches kurshaltepflichtig ist, um Zusammenstöße zu vermeiden. Ergänzend können in küstennahen Bereichen nationale Vorschriften wie die SeeSchStrO sowie Revierhinweise, Fahrwasserregeln und örtliche Anordnungen die praktische Situation beeinflussen.

Ausweichpflichtig vs. kurshaltepflichtig

Ausweichpflichtig ist das Fahrzeug, das ein Manöver zur Kollisionsvermeidung durchführen muss. Kurshaltepflichtig ist das Fahrzeug, das seinen Kurs und seine Geschwindigkeit grundsätzlich beibehalten soll, damit das Ausweichmanöver des anderen berechenbar bleibt. Wichtig: Auch ein kurshaltepflichtiges Fahrzeug muss eingreifen, wenn das Ausweichmanöver ausbleibt und eine Kollision droht, dann sind rechtzeitige Maßnahmen zur Abwendung der unmittelbaren Gefahr gefordert.

Wann ist ein Segelfahrzeug ausweichpflichtig?

Segel gegen Segel: Wind von Steuerbord und Luv/Lee

Begegnen sich zwei Segelfahrzeuge, richtet sich die Ausweichpflicht im Regelfall nach der Windseite: Das Fahrzeug mit Wind von Backbord weicht dem Fahrzeug mit Wind von Steuerbord aus. Haben beide Wind von derselben Seite, weicht in der Regel das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen aus. Kann die Windseite eines anderen Seglers nicht sicher erkannt werden, ist defensives Verhalten geboten, bis die Lage eindeutig ist.

Segel gegen Maschinenfahrzeug: Grundsatz und Ausnahmen

Grundsätzlich gilt: Ein Maschinenfahrzeug weicht einem Segelfahrzeug aus. Dennoch entsteht für das Segelfahrzeug in der Praxis häufig Handlungsbedarf, etwa wenn ein Maschinenfahrzeug die Ausweichpflicht nicht erfüllt oder wenn besondere Kategorien beteiligt sind. Fahrzeuge, die manövrierbehindert oder manövrierunfähig sind, sowie Fahrzeuge mit Tiefgangbeschränkung oder beim Fischen können nach KVR Vorrangregeln auslösen, die ein Segelfahrzeug ausweichpflichtig machen. Auch in engen Fahrwassern und Verkehrstrennungsgebieten zählt nicht nur „Segel vor Maschine“, sondern die sichere und regelkonforme Navigation.

Überholen: Überholer ist ausweichpflichtig

Beim Überholen ist das überholende Fahrzeug ausweichpflichtig, unabhängig davon, ob es unter Segel oder Maschine fährt. Überholen liegt vor, wenn sich das andere Fahrzeug mehr als querab achterlich befindet und nur dessen Hecklicht gesehen werden könnte. Der Überholer muss so manövrieren, dass ausreichender Abstand entsteht und keine Unsicherheit beim Überholten ausgelöst wird.

Kreuzende Kurse und Gegenkurse: Risikobewertung

Bei kreuzenden Kursen ist entscheidend, ob Kollisionsgefahr besteht. Besteht sie, muss das ausweichpflichtige Fahrzeug frühzeitig ausweichen und dabei typischerweise nicht vor dem Bug des anderen Fahrzeugs passieren. Bei Gegenkursen unter Maschine ist ein Ausweichen nach Steuerbord und ein Passieren Backbord an Backbord der Regelfall; bei Segelfahrzeugen bestimmen die Segelregeln die Ausweichpflicht, zusätzlich bleibt die Pflicht zur sicheren Vorbeifahrt bestehen.

Praktisches Vorgehen an Bord, wenn Ausweichpflicht besteht

Frühzeitig, deutlich und nachvollziehbar manövrieren

Ein Ausweichmanöver soll so früh erfolgen, dass es für den anderen deutlich erkennbar ist und ausreichend Raum schafft. Kleine, zögerliche Kursänderungen sind riskant, weil sie missverstanden werden können. Deutliche Kursänderungen, eine klare Änderung der Geschwindigkeit oder beides zusammen erhöhen die Vorhersehbarkeit und reduzieren die Gefahr von „Gegenmanövern“.

Kursänderung, Geschwindigkeit und Segelmanöver

Unter Segeln kann Ausweichen durch Abfallen, Anluven, Wenden oder Halsen erfolgen, abhängig von Verkehrslage, Seegang und Manöverraum. Häufig ist Abfallen die schnellere Methode, um aus dem Gefahrenbereich zu kommen, während Anluven Raum nach Lee freigibt. Eine Geschwindigkeitsreduzierung, etwa durch Segel bergen oder Maschine auskuppeln, kann zusätzlich helfen, muss aber stets so erfolgen, dass die Manövrierfähigkeit erhalten bleibt.

Ausguck, CPA und klare Kommunikation

Guter Ausguck und die Einschätzung von CPA/TCPA (nächster Annäherungspunkt und Zeit bis dahin) unterstützen die Entscheidung, ob und wann ein Ausweichmanöver nötig ist. In unklaren Situationen können Schallsignale nach KVR oder Funkkontakt über UKW helfen, allerdings ersetzt Kommunikation niemals die Pflicht zu regelkonformem Verhalten. Sicherheitsrelevant ist zudem, das Manöver mit Crewaufgaben abzusichern, etwa mit vorbereiteten Leinen, freier Schotführung und klarer Rudergängerentlastung.

SKS-Prüfungswissen: typische Fehler und Merksätze

Häufige Fehler

Typische Fehler sind zu spätes Ausweichen, zu kleine Kursänderungen, das Ausweichen „vor den Bug“ des Kurshalters sowie das Verlassen auf vermeintliches Wegerecht. Ebenso prüfungsrelevant ist das Verwechseln von Segel-gegen-Segel-Regeln mit der vereinfachten Annahme „Segel hat immer Vorfahrt“.

Merksatz für die Praxis

Ausweichpflicht bedeutet nicht „Recht haben“, sondern rechtzeitig Raum schaffen. Kurshalten ist nur so lange richtig, wie dadurch die Kollisionsvermeidung nicht gefährdet wird.

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