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SKS Frage: Welche besondere Lichterführung/ Kennzeichnung ist vorgeschrieben, wenn ein Motorsportfahrzeug ein anderes Sportfahrzeug schleppt?

Die Musterantwort

Motorsportfahrzeuge, die andere Sportfahrzeuge schleppen, gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge im Sinne der KVR. Daher keine besondere Lichterführung/ Kennzeichnung.

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

Motorsportfahrzeuge, die andere Sportfahrzeuge schleppen, gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge im Sinne der KVR. Daher keine besondere Lichterführung/ Kennzeichnung.

Verständlich erklärt

Für das Schleppen eines Sportfahrzeugs durch ein Motorsportfahrzeug besteht eine Sonderregelung: Der Schleppverband wird hierfür nicht als „schleppendes Maschinenfahrzeug“ nach Regel 24 KVR behandelt. Die für gewerblich bzw. im Sinne der KVR schleppende Maschinenfahrzeuge vorgesehenen zusätzlichen Topplichter, das Schlepplicht und gegebenenfalls die Schleppkennzeichnung sind daher nicht vorgeschrieben. Es gelten die jeweiligen allgemeinen Vorschriften für die beteiligten Sportfahrzeuge.

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