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SKS Frage:  Wie ist auf Sportfahrzeugen mit ölhaltigem Bilgenwasser zu verfahren, wenn die Bedingungen, unter denen nach MARPOL das Lenzen zulässig ist, nicht eingehalten werden können?

Häufigkeit: 1
Fragebogen 3

Die Musterantwort

Es muss im Hafen entsorgt werden.

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

Es muss im Hafen entsorgt werden.


Verständlich erklärt

Ölhaltiges Bilgenwasser darf nicht über Bord gepumpt werden, wenn die Voraussetzungen von MARPOL Anlage I Regel 15 für eine zulässige Einleitung nicht erfüllt sind. Es ist an Bord zurückzuhalten und in einer geeigneten Hafenauffanganlage beziehungsweise bei einem zugelassenen Entsorgungsbetrieb abzugeben. Die Einleitung ölhaltiger Gemische ins Meer ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen gelten nur unter den ausdrücklich festgelegten Bedingungen.

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