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SKS Frage:  Welche Sicherheitsmaßnahmen sind vor jedem Auslaufen durchzuführen? Nennen Sie mindestens 6 Beispiele.

Die Musterantwort

Wetterbericht einholen,
Kontrolle der Sicherheitsausrüstung,
Kontrolle von Motor und Schaltung,
Kontrolle der nautischen Geräte,
Kontrolle der Bilge,
Überprüfen des Wasser- und Kraftstoffvorrats,
Kontrolle der Schall- und Lichtsignaleinrichtung,
Kontrolle der Navigationslichter,
Bereitlegen der aktuellen Seekarten und nautischen Veröffentlichungen.

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

1. Wetterbericht einholen;
2. Bereitlegen der aktuellen Seekarten und nautischen Veröffentlichungen;
3. Kontrolle von:
a. Sicherheitseinrichtung,
b. Motor und Schaltung,
c. nautischen Geräten,
d. Bilge,
e. Wasser- und Kraftstoffvorrat,
f. Schall- und Lichtsignal-Einrichtung,
g. Navigationslichter,


Verständlich erklärt

Vor dem Ablegen ist die Yacht auf einen sicheren Törn vorzubereiten. Der Wetterbericht und gegebenenfalls amtliche Warnungen sind für Revier, Zeitraum und geplante Route zu prüfen; daraus ergeben sich etwa erforderliche Reffbereitschaft, Ausweichhäfen oder die Entscheidung, nicht auszulaufen. Die Sicherheitsausrüstung wird auf Vollständigkeit, Zugänglichkeit und Einsatzbereitschaft kontrolliert. Dazu gehören insbesondere Rettungswesten, Lifebelts, Rettungsring, Feuerlöscher, Seenotsignalmittel, Erste-Hilfe-Ausrüstung, Lenzmittel und die Kommunikation für Notfälle.

Motor und Schaltung müssen vor dem Ablegen geprüft werden: ausreichender Kraftstoff, Motoröl und Kühlwasser, funktionsfähiger Antrieb sowie Vorwärts-, Rückwärtsgang und Neutralstellung. Ein Blick in die Bilge dient dazu, ungewöhnlichen Wassereinbruch, Öl oder Kraftstoff festzustellen; Bilgenpumpe und gegebenenfalls Handlenzpumpe müssen nutzbar sein. Wasser- und Kraftstoffvorrat werden auf die Törnlänge einschließlich Reserve abgestimmt.

Zur sicheren Navigation gehören funktionsfähige nautische Geräte, beispielsweise Kompass, GPS/Plotter, Echolot oder UKW-Seefunk, soweit vorhanden und für die Fahrt erforderlich. Aktuelle Seekarten sowie die zur Reise passenden nautischen Veröffentlichungen und Nachrichten für Seefahrer müssen bereitliegen und für die Route ausgewertet sein. Ebenso sind Navigationslichter sowie Schall- und Lichtsignaleinrichtungen zu kontrollieren. Sie sind für Erkennbarkeit, Kollisionsverhütung und vorgeschriebene Signale bei Dunkelheit oder verminderter Sicht wesentlich.

Die Kontrolle ist Teil der Sorgfaltspflicht des Schiffsführers. Sie entspricht den Grundsätzen der Kollisionsverhütungsregeln: Fahrzeuge müssen jederzeit die vorgeschriebenen Lichter und Signale führen können und eine sichere Schiffsführung ermöglichen. Maßgebliche Fachgrundlagen sind insbesondere die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR), die Sportseeschifferscheinverordnung sowie amtliche nautische Veröffentlichungen des BSH.

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