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SKS Frage:  Was tun Sie, wenn Ihr Schiff leckgeschlagen ist und das Wasser im Schiff trotz aller Maßnahmen weiter steigt?

Die Musterantwort

Notzeichen geben,
Funkmeldung abgeben, ggf. Radartransponder einschalten.
Verlassen des Bootes vorbereiten,
Rettungswesten anlegen,
Rettungsinsel klarmachen.
Wenn möglich, ruhiges Flachwasser anlaufen und Schiff auf Grund setzen.

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

1. Notzeichen geben,
2. Funkmeldung abgeben
3. Verlassen des Bootes vorbereiten, Rettungswesten anlegen, Rettungsinsel klarmachen.
4. Wenn möglich ruhiges Flachwasser anlaufen und Schiff auf Grund setzen.


Verständlich erklärt

Steigt der Wasserstand trotz Lenzpumpen, Abdichten und weiterer Gegenmaßnahmen, ist von einer akuten Gefährdung auszugehen. Frühzeitig Hilfe alarmieren: bei unmittelbarer schwerer Gefahr für Schiff oder Personen per UKW-DSC und auf Kanal 16 „MAYDAY“, sonst eine Dringlichkeitsmeldung („PAN PAN“). Die Position, Art der Havarie, Anzahl der Personen und benötigte Hilfe müssen übermittelt werden. Zulässige Seenotzeichen nach Kollisionsverhütungsregeln sind zu nutzen; ein vorhandener Radartransponder/SART wird nach seiner Bedienungsanleitung aktiviert, damit Rettungseinheiten ihn orten können.

Gleichzeitig wird das Verlassen vorbereitet, ohne das Schiff vorschnell aufzugeben: Alle legen Rettungswesten an, die Rettungsinsel wird gesichert und klar zum Aussetzen gemacht, Notausrüstung und Kommunikationsmittel werden soweit erreichbar bereitgelegt. Das Schiff bietet in der Regel länger Schutz als die Rettungsinsel; es wird erst auf Anweisung des verantwortlichen Schiffsführers verlassen, wenn der Verbleib an Bord gefährlicher ist.

Ist es ohne zusätzliche Gefahr erreichbar, kann geschütztes, flaches Wasser angelaufen und das Schiff kontrolliert auf Grund gesetzt werden. Dadurch kann der Wassereinbruch begrenzt und eine Evakuierung erleichtert werden. Die Ansteuerung darf jedoch weder Personen gefährden noch eine Kollision, Strandung in Brandungszonen oder die Behinderung anderer Fahrzeuge verursachen. Grundlage sind die Seenotzeichen nach Anlage IV der KVR/COLREG sowie die GMDSS-Not- und Dringlichkeitsverfahren.

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