Grenzwelle (GW) bezeichnet einen Frequenzbereich im Seefunk zwischen Mittelwelle (MW) und Kurzwelle (KW). Die Ausbreitungseigenschaften entsprechen im unteren Frequenzbereich denen der Mittelwelle und im oberen Bereich denen der Kurzwelle.
Frequenzbereich
Die Grenzwelle liegt etwa im Bereich von 1,6 bis 4 MHz. Sie verbindet Eigenschaften der Bodenwelle (tagsüber) mit zunehmender Raumwellenausbreitung über die Ionosphäre (insbesondere nachts).
Reichweite
Seefunk auf Grenzwelle erreicht typischerweise:
- ca. 150 Seemeilen am Tag
- bis zu 300 Seemeilen bei Nacht
Die größere Nacht-Reichweite entsteht durch verbesserte Reflexion an der Ionosphäre.
Bedeutung im GMDSS
Im Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS) wird die Grenzwelle für Seegebiete genutzt, in denen UKW (VHF) nicht ausreicht.
Seegebiete, in denen eine ständige Sprechfunkverbindung zu einem MRCC nur über Grenzwelle, aber nicht über UKW möglich ist, werden als Seegebiet A2 bezeichnet.
Die zentralen Bereiche von Nordsee und Ostsee gehören zum A2-Gebiet.
Erforderliches Funkzeugnis
Zum Betrieb von Seefunkanlagen im Grenzwellen- (GW) und Kurzwellenbereich ist das Long Range Certificate (LRC) erforderlich.
- SRC – berechtigt nur zum UKW-Seefunk (VHF)
- LRC – berechtigt zum UKW-, Grenzwellen- und Kurzwellen-Seefunk
Wer also außerhalb der UKW-Abdeckung (A1-Gebiet) funken möchte – beispielsweise im A2-Gebiet – benötigt das LRC.
Abgrenzung
- UKW (VHF) – Sichtverbindung, ca. 20–30 sm, A1-Gebiet
- GW – mittlere Reichweite, A2-Gebiet
- KW (HF) – große Reichweiten, A3/A4-Gebiete
Grenzwelle stellt damit die mittlere Reichweitenstufe im maritimen Funkverkehr dar und ist für Offshore-Bereiche außerhalb der UKW-Abdeckung von Bedeutung.