Ein Flaggenzertifikat ist ein international anerkannter Nachweis, der für Seeschiffe mit einer Rumpflänge bis maximal 15 Metern die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge dokumentiert. Es wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgestellt und hat eine Gültigkeitsdauer von 8 Jahren.
Bedeutung und Rechtsgrundlage
Das Flaggenzertifikat ist kein Pflichtdokument, da nach dem Flaggenrechtsgesetz und der Flaggenrechtsverordnung deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland unabhängig davon die deutsche Flagge führen dürfen und müssen. Es dient lediglich als offizieller Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Flagge.
???? Wichtig: Das Flaggenzertifikat ist kein Eigentumsnachweis für das Schiff!
In einigen Ländern wird es allerdings fälschlicherweise als Eigentumsnachweis angesehen.
Voraussetzungen für die Ausstellung
Ein Flaggenzertifikat kann nur ausgestellt werden, wenn das Schiff nicht in ein Schiffsregister eingetragen ist. Dazu zählen:
- Seeschiffsregister
- Binnenschiffsregister
- Ausländische Register
Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 107 €, unabhängig davon, ob es sich um eine Neuausstellung, Verlängerung oder Ersatzausstellung handelt.
Unterschiede zum Internationalen Bootsschein (IBS)
Flaggenzertifikat | Internationaler Bootsschein (IBS) |
---|---|
Nachweis der Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge | Dient als amtlicher Eigentumsnachweis und Identifikationsdokument |
Gültig für Seeschiffe bis 15 m Rumpflänge | Für Sportboote verschiedener Größen nutzbar |
Keine Pflicht zur Führung, aber international anerkannt | Besonders für Binnengewässer und Auslandstörns relevant |
Wird vom BSH ausgestellt | Wird vom Deutschen Segler-Verband (DSV) oder Deutschen Motoryachtverband (DMYV) ausgestellt |
Rückgabe eines gültigen Flaggenzertifikats
Ein Flaggenzertifikat muss unverzüglich und gebührenfrei an das BSH zurückgegeben werden, wenn:
- das Schiff verkauft wurde,
- das Schiff in ein deutsches oder ausländisches Schiffsregister eingetragen wurde,
- sich die Eigentumsverhältnisse ändern (z. B. Ausscheiden oder Hinzukommen von Miteigentümern),
- der Eigentümer verstorben ist.
Änderungen am Flaggenzertifikat
Alle Änderungen in Bezug auf die ursprünglichen Angaben im Antrag müssen dem BSH unverzüglich gemeldet werden. Dazu ist ein Änderungsantrag mit entsprechenden Nachweisen einzureichen.
Verlust eines Flaggenzertifikats
Bei Verlust eines Flaggenzertifikats muss eine Verlusterklärung abgegeben werden. Anschließend gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ersatzausstellung: Eine kurzfristige Neuausstellung desselben Zertifikats.
- Neues Flaggenzertifikat: Beantragung eines neuen Zertifikats mit erneuter 8-jähriger Gültigkeit.
???? Kosten: Beide Optionen kosten 107 €.
Die Verlängerung kann aufgrund höherer Prüfanforderungen eine längere Bearbeitungszeit haben.
Eigentümerwechsel
- Beim Verkauf des Schiffes muss das Flaggenzertifikat zurückgegeben und das BSH informiert werden.
- Bei einer teilweisen Änderung der Eigentumsverhältnisse (z. B. Ein- oder Austritt eines Miteigentümers) ist ein Änderungsantrag erforderlich.
- Alle alten und neuen Eigentümer müssen zustimmen und dies mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Vorgehen bei einem abgelaufenen Flaggenzertifikat
Ein abgelaufenes Flaggenzertifikat kann nicht verlängert werden. Wer weiterhin ein Flaggenzertifikat benötigt, muss:
- Das alte Zertifikat an das BSH zurücksenden.
- Das Formular „Antrag auf Änderung oder Verlängerung eines bestehenden Flaggenzertifikats“ ausfüllen.
- Ein neues Zertifikat beantragen, das auf die gleiche Zertifikatsnummer ausgestellt wird.
Flaggenzertifikat in der SKS-Prüfung
In der SKS-Prüfung kann das Flaggenzertifikat in theoretischen Fragen zu rechtlichen Grundlagen und Dokumenten in der Schifffahrt behandelt werden:
- Wann ist ein Flaggenzertifikat erforderlich?
- Was unterscheidet es vom IBS?
- Welche Verfahren gibt es bei Eigentümerwechsel oder Verlust?
Zusammenfassung
Das Flaggenzertifikat dient als offizieller Nachweis zur Berechtigung, die deutsche Flagge auf Seeschiffen bis 15 m Rumpflänge zu führen. Es ist kein Pflichtdokument und kein Eigentumsnachweis, aber international anerkannt. Änderungen an den Eigentumsverhältnissen oder ein Verkauf müssen dem BSH gemeldet werden. Die Gültigkeit beträgt 8 Jahre, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.