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SKS Frage:  Welche Angaben müssen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung gemeldet werden? Nennen Sie mindestens 5 dieser Angaben.

Häufigkeit: 1
Fragebogen 7

Die Musterantwort

Es sind folgende Angaben zu melden: Name und derzeitiger Aufenthalt des Meldenden, Ort (geographische Position) und Zeit des Unfalls, Name, Rufzeichen und Flagge des Schiffs sowie Rufnummer des zu diesem Schiff gehörenden mobilen Seefunkdienstes (MMSI), Typ, Verwendungszweck, Name des Betreibers des Schiffes, Name des verantwortlichen Schiffsführers, Herkunfts- und Zielhafen des Schiffes, Anzahl der Besatzungsmitglieder und weiterer Personen an Bord, Umfang des Personen- und Sachschadens, Darstellung des Verlaufs des Vorkommnisses, Angaben über andere Schiffe, die am Unfall beteiligt sind, Wetterbedingungen, Darstellung der Gefahr einer Meeresverschmutzung.

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

  1.  Name / Aufenthaltsort des Meldenden,
  2. Ort / Zeit des Unfalles,
  3. Name, Rufzeichen und Flagge des Schiffes
  4. Name des Betreibers des Schiffes,
  5. Name des verantwortlichen Schiffsführers,
  6. Herkunfts- und Zielhafen des Schiffes,
  7. Anzahl der Besatzungsmitglieder und weiterer Personen an Bord,
  8. Umfang des Personen- und Sachschadens,
  9. Darstellung des Verlaufs des Vorkommnisses,
  10. Angaben über andere Schiffe, die am Unfall beteiligt sind,
  11. Wetterbedingungen,
  12. Darstellung der Gefahr einer Meeresverschmutzung

Verständlich erklärt

Die Meldung soll der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung eine schnelle und eindeutige Einordnung des Ereignisses ermöglichen. Deshalb werden Angaben zur meldenden Person, zu Ort und Zeitpunkt, zur Identifizierung und Verwendung des Schiffes, zur Schiffsführung und zu den Personen an Bord benötigt. Ebenso sind der Ablauf, Schäden, beteiligte andere Schiffe, Wetterverhältnisse und eine mögliche Meeresverschmutzung anzugeben. Die Angaben ergeben sich aus den Vorgaben zur Meldung von Seeunfällen und Vorkommnissen nach dem Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz und der Seeunfalluntersuchungsverordnung.

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