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SKS Frage: Welche Sonderzeichen kennzeichnen Sperrgebiete?

Die Musterantwort

Gelbe Fasstonnen, Leuchttonnen, Spierentonnen oder Stangen mit einem breiten roten Band. Beschriftungen auf Fasstonne oder Leuchttonne mit schwarzen Buchstaben: "Sperrgebiet" oder "Sperr-G."

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

Gelbe Fasstonnen, Leuchttonnen, Spierentonnen oder Stangen mit einem breiten roten Band. Beschriftung auf Fasstonne oder Leuchttonne mit schwarzen Buchstaben: "Sperrgebiet" oder "Sperr-G".

Verständlich erklärt

Sperrgebiete werden nach der Anlage I zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung durch gelbe Sonderzeichen bezeichnet. Zulässig sind gelbe Fasstonnen, Leuchttonnen, Spierentonnen oder Stangen mit einem breiten roten Band. Fasstonnen und Leuchttonnen können zusätzlich mit schwarzer Aufschrift „Sperrgebiet“ oder „Sperr-G.“ versehen sein. Die Kennzeichnung macht die räumliche Abgrenzung eines Bereichs deutlich, für den ein Befahrens- oder Aufenthaltsverbot beziehungsweise besondere Beschränkungen angeordnet sind. Maßgeblich sind stets die veröffentlichten Bekanntmachungen, Seekarten und gegebenenfalls örtliche Anordnungen.

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