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SKS Frage:  Was müssen Sie nach einem Seeunfall veranlassen? Wie kann es umgesetzt werden?

Häufigkeit: 1
Fragebogen 9

Die Musterantwort

Den Seeunfall unverzüglich der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung melden. Das kann in einem deutschen Einlaufhafen auch über die Wasserschutzpolizei bzw. im Ausland über die zuständigen Hafenbehörden veranlasst werden.

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

Seeunfall unverzüglich der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung melden. Deutschland -> über Wasserschutzpolizei / Ausland -> über zuständige Hafenbehörde


Verständlich erklärt

Ein Seeunfall ist der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) unverzüglich zu melden. Die Meldepflicht dient der unabhängigen Sicherheitsuntersuchung und der Verhütung künftiger Unfälle; sie ist keine Schuld- oder Haftungsfeststellung. In einem deutschen Hafen kann die Meldung praktisch über die Wasserschutzpolizei veranlasst werden. Befindet sich das Schiff im Ausland, kann die zuständige Hafenbehörde eingebunden werden. Entscheidend ist, die Meldung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufzuschieben und die für die Unfallaufnahme erforderlichen Angaben bereitzuhalten, etwa Ort, Zeit, beteiligte Fahrzeuge, Ablauf, Schäden und Verletzte.

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