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SKS Frage:  Was ist das Schiffszertifikat, wer stellt es aus, ab welcher Schiffslänge ist es vorgeschrieben?

Die Musterantwort

Das Schiffszertifikat ist der Nachweis, dass ein Schiff im Seeschiffsregister eingetragen ist. Ausgestellt wird es vom Registergericht. Vorgeschrieben ist es ab 15 m Rumpflänge.

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

  • Nachweis, dass ein Schiff im Seeschiffsregister eingetragen ist.
  • Ausgesteller: Registergericht, Vorgeschrieben ab 15 m Rumpflänge.

Verständlich erklärt

Das Schiffszertifikat ist die amtliche Urkunde über die Eintragung eines Seeschiffes in das Seeschiffsregister. Es dient damit als Register- und Nationalitätsnachweis: Das Schiff ist berechtigt, die Bundesflagge zu führen. Ausgestellt wird das Zertifikat durch das zuständige Amtsgericht als Registergericht. Für Seeschiffe mit einer Rumpflänge von 15 Metern oder mehr besteht die Eintragungspflicht im Seeschiffsregister; entsprechend ist das Schiffszertifikat erforderlich. Maßgeblich ist die Rumpflänge, nicht etwa die LüA einschließlich überstehender Anbauten. Kürzere Schiffe können auf Antrag eingetragen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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