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SKS Frage:  Auf vielen großen Schiffen ist die Sicht nach vorne eingeschränkt. Welchen Abstand vor einem Schiff müssen Sie als nicht einsehbar mindestens berücksichtigen?

Die Musterantwort

Sichtbeschränkung nach voraus maximal 2 Schiffslängen oder 500 Meter.

Auszug aus dem offiziellen Fragenkatalog von elwis.de

SKS-Buddy's Kurzantwort

Sichtbeschränkung nach voraus maximal 2 Schiffslängen oder 500 m.


Verständlich erklärt

Die Angabe beschreibt den zulässigen Sichtschatten unmittelbar vor dem Bug großer Schiffe. Nach SOLAS Kapitel V Regel 22 darf die Sicht auf die Wasseroberfläche vom Fahrstand aus im Bereich voraus – bis 10° zu jeder Seite der Kiellinie – nicht weiter als zwei Schiffslängen oder 500 m eingeschränkt sein. Maßgeblich ist dabei stets der kleinere Wert: Bei einem 100 m langen Schiff sind folglich höchstens 200 m, bei einem 300 m langen Schiff höchstens 500 m nicht einsehbar. Für die Sportschifffahrt bedeutet das: In diesem Bereich kann die Schiffsführung ein kleines Fahrzeug trotz Ausguckpflicht nicht sehen. Deshalb ausreichend Abstand halten, nicht dicht vor dem Bug queren und den toten Winkel besonders bei langsamer Fahrt, Manövern oder eingeschränkter Sicht beachten.

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