Die Nautischen Warnnachrichten (NWN) sind ein zentraler Bestandteil des Nautischen Warn- und Nautische Warnnachrichten dienen der kurzfristigen Warnung der Schifffahrt vor eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahren, um eine sichere Schiffsführung und die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten.
Nautische Warnnachrichten werden in Deutschland vom Seewarndienst Emden und von den Verkehrszentralen herausgegeben. Der Zusatz „vital“ weist auf eine lebensbedrohende Gefahr hin.
Vitale nautische Warnnachrichten für die Sportschifffahrt werden während der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober zur Verbreitung über ausgewählte private und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten weitergeleitet.
Der Nautische Warn- und Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland gehört in den Aufgabenbereich des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) (Externer Link).
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) veröffentlicht die Nachrichten für Seefahrer (Externer Link) (NfS) im Rahmen des Nautischen Warn- und Informationsdienstes. Die NfS berichtigen nur die neuesten Ausgaben der amtlichen deutschen Seekarten und Seebücher, die im Katalog der Seekarten und Bücher aufgeführt sind. Sie enthalten außerdem Mitteilungen und Vorschriften von Behörden, soweit sie für die Schiffsführung von Bedeutung oder vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.
Die jährliche Beilage zu den Nachrichten für Seefahrer enthält einen Überblick zum nautischen Informationsdienst. Außerdem enthält diese Beilage wichtige Informationen und Mitteilungen, die jährlich fortgeführt werden.