Lernzentrum V2
SKS Kartenaufgabe: 9
Frage: 1
Punkte: 2
 

Erlaubte Hilfsmittel:

Übungskarte 49 (INT 1463), Karte 1/INT 1, Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den SKS (Ausgabe 2013), Taschenrechner (nicht programmiert und nicht programmierbar), Navigationsbesteck und Schreibgeräte. Für die Prüfung darf die Übungskarte 49 (INT 1463) keine Eintragungen und keine Markierungen enthalten. Gegebenenfalls sind in die Übungskarte eingetragene Kurse, Peilungen und Orte restlos auszuradieren. Die Karte 1/INT 1 und das Begleitheft dürfen ebenfalls keine Markierungen, zusätzlichen Eintragungen oder eingeklebten Reiter enthalten.

Hinweise:

Die Schiffsorte sind in die Seekarte einzutragen und jeweils nach Breite und Länge anzugeben. Kurse und Peilungen sind ebenfalls in die Seekarte einzutragen und kaufmännisch auf volle Grade auf- bzw. abzurunden. Es ist die Norm DIN 13312 Navigation (soweit möglich) anzuwenden; es gilt die Steuertafel im Begleitheft. BW und BS (falls kein Stromdreieck zu zeichnen ist) werden als absolute Werte angegeben ( | BW | bzw. | BS | ), es ist jeweils das zugehörige Vorzeichen hinzuzufügen. Uhrzeiten sind in Bordzeit (BZ) anzugeben. Bei Feuern und Schifffahrtszeichen sind die deutschen Beschreibungen anzugeben; die Angabe von Abkürzungen reicht nicht aus.
Erreichbare Punktzahl gesamt: 30 Punkte.
Erreichbare Punktzahl je Aufgabe: Siehe entsprechende Punktvorgabe.

Gesetzliche Zeit (GZ) für 2013:

MEZ bis 31.03.2013, 02:00 Uhr; dann MESZ bis 27.10.2013, 03:00 Uhr; danach MEZ.

Download Formblatt Gezeiten

Auf dem Weg vom „Wurster Watt“ nach „Neuwerk“ befindet sich eine Yacht am 08.06.2013 um 10:30 BZ (= gesetzliche Zeit) im Fahrwasser „Neue Weser“ bei Tonne „28“. Die Fahrt durchs Wasser (FdW) beträgt 6 kn. Wind: W-lich 3/4 Bft. Man hat für diese Reise am Tage zuvor eine neue Seekarte 49 (INT 1463) gekauft.

  • Woran erkennen Sie, ob Ihre Seekarte aktuell ist bzw. wie lange sie berichtigt ist?
  • Was ist von Ihnen dennoch zu beachten?

Offizielle Musterlösung

Am Berichtigungsstempel auf der Seekarte „Berichtigt nach den „Nachrichten für Seefahrer (NfS)“ des BSH bis Ausgabe Nr. xx/2013)

Noch gültige P (Preliminary) und T-Berichtigungen (Temporary) müssen vom Nutzer entsprechend den Angaben in den NfS selbst berichtigt werden.

Deine Punkte:

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