Re-94

Kategorie: Recht
Häufigkeit: 1
Recht

Welche Angaben müssen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung gemeldet werden? Nennen Sie mindestens 5 dieser Angaben.

Antwort

Es sind folgende Angaben zu melden: Name und derzeitiger Aufenthalt des Meldenden, Ort (geographische Position) und Zeit des Unfalls, Name, Rufzeichen und Flagge des Schiffs sowie Rufnummer des zu diesem Schiff gehörenden mobilen Seefunkdienstes (MMSI), Typ, Verwendungszweck, Name des Betreibers des Schiffes, Name des verantwortlichen Schiffsführers, Herkunfts- und Zielhafen des Schiffes, Anzahl der Besatzungsmitglieder und weiterer Personen an Bord, Umfang des Personen- und Sachschadens, Darstellung des Verlaufs des Vorkommnisses, Angaben über andere Schiffe, die am Unfall beteiligt sind, Wetterbedingungen, Darstellung der Gefahr einer Meeresverschmutzung.

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