Re-52

Kategorie: Recht
Häufigkeit: 2
Recht

Eine Motoryacht, Länge 8 m, treibt nachts manövrierunfähig in der Nordsee und sieht ein großes Fahrzeug direkt auf sich zukommen. Welche Maßnahmen hat die Motoryacht zu ergreifen?

Antwort

Ein Fahrzeug von weniger als 12 m Länge, das die zwei roten Rundumlichter senkrecht übereinander nicht führt, muss folgende Maßnahmen ergreifen: Durch jedes andere verfügbare Mittel anzeigen, dass es manövrierunfähig ist, z.B. über UKW-Sprechfunk oder durch ein Schallsignal oder Lichtsignal lang, kurz, kurz. Bei weiterer Annäherung das andere Fahrzeug mit einer starken Handlampe anleuchten und so auf sich aufmerksam machen. Führen eines weißen Rundumlichtes, das mit keinem anderen Licht verwechselt werden kann. Abfeuern eines Signals „weißer Stern“ oder „Blitz-Knall“. Sofort bei Eintritt der Manövrierunfähigkeit Verkehrszentrale informieren (wenn vorhanden).

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